SVZ: Neue Hürden für die Stadt

Die SVZ fasst heute den Stand der Planungen für die Sporthalle zusammen. Wie dort erwähnt, hat der Landkreis auf die Bauvoranfrage hin, Bedenken angemeldet. Zitat aus der Mitteilung des Landkreises:„Zu den öffentlichen Belangen gehört nach § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB weiterhin der Erhalt der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihr Erholungswert, dieser darf…

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